Antrag auf Änderung zu „divers“ ohne traumatisierende Untersuchungen, Gutachten oder anderer Unterlagen stattgegeben.
„Offenkundig geht es um eine selbstbestimmte Zuordnung, für die keine besonderen Beweisregeln gelten“ so steht es im noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landesverwaltungsgerichts Wien. Die Kläger*in hatte auf Änderung des Eintrags zu „divers“ geklagt. Wie bereits bei der Klage zu „nicht-binär“ war die Diskriminierung beim Zugang zu den alternativen Geschlechtseinträgen Gegenstand der Verhandlung.
Das Gericht hat nun aber alle Hürden für nichtig erklärt: „Wäre die Eintragung der Geschlechtsidentität auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens oder anderer Unterlagen vorzunehmen, würde dies wohl den Zweck einer zu respektierenden individuellen Entscheidung unterlaufen“.
Es wird eine Revision des Innenministeriums erwartet. Wird die Erkenntnis von einem Höchstgericht bestätigt, können die Menschen einfach aufs Amt gehen und ihren Geschlechtseintrag ändern. Self-ID könnte also hierzulande schneller möglich werden, als bei unseren deutschen Nachbar*innen, die gerade ein Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen.
Ende der Verhandlung 13:11 – ganze 11 Minuten hat das Gericht gebraucht um zum Urteil zu kommen: Der Kläger*in wird Recht gegeben, der Geschlechtseintrag kann auf „divers“ geändert werden. Die (noch nicht rechtskräftig) verfassungswidrige Praxis des Innenministeriums wurde damit wiederholt gekippt.
Wir haben aber viel mehr erreicht, als ‚nur‘ den Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen zu erkämpfen. Mit der Erkenntnis ist (noch nicht rechtskräftig) das Ende der Gutachten besiegelt und echte Selbstbestimmung möglich. Der Zugang wäre deshalb (nach einer Revision & Bestätigung) durch Selbstauskunft (Self-ID) möglich.