Keine aufschiebende Wirkung – nicht-binärer Geschlechtseintrag muss sofort im ZPR eingetragen werden

Die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts sind grundsätzlich sofort „gültig“, d.h. müssen sofort vollstreckt werden. Da aber bei einer Revision auch noch gegen das Urteil entschieden werden könnte, gibt es in bestimmten Fällen eine aufschiebende Wirkung. Diese würde die sofortige Vollstreckung aufschieben, bis das Höchstgericht geurteilt hat. Diese aufschiebende Wirkung hat das Innenministerium für die Umsetzung des nicht-binären Geschlechtseintrags gefordert.

In der Revisionsschrift heißt es dazu „dieser Geschlechtseintrag ist im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) […] nicht möglich. Eine sofortige Vollstreckung hätte zur Folge, dass eine Änderung für das gesamte Programm ZPR notwendig wird, die einen Auftrag der öffentlichen Hand zur Folge hat und mit zurzeit nicht bezifferbaren Kosten für diesen aktuellen Einzelfall verbunden ist“.

Über die aufschiebende Wirkung wurde am Landesverwaltungsgericht Wien entschieden – und sie wurde abgelehnt. „Computer says no“ ist kein legitimier Grund, die Menschenrechte stehen über den technischen Befindlichkeiten der Behörde. Weiters wurde angemerkt, dass ohne konkrete Bezifferung der Kosten, auch keine Abwägung stattfinden kann, dieses Argument somit nichtig ist.

Wie die Personenstandbehörden mit von Verwaltungsgerichten vorgenommenen Änderungen […] im Zentralen Personenstandregister […] umgehen, ist eine Frage der inneren Behördenorganisation, kann aber keine Auswirkungen auf die grundrechtlich geschützte Rechtsposition der betroffenen Person nach sich ziehen

aus dem Beschluss

Dem Eintrag nicht-binär im ZPR steht damit rechtlich nichts mehr im Wege. Im Fall von Alex Jürgen dauerte dieser Prozess aber über 2 Jahre. Nach dem Urteil im Juli 2018, passierte knapp 2 Jahre nichts. Erst nachdem der damalige Innenminister Nehammer bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Juni 2020 wegen Amtsmissbrauchs angezeigt wurde, hat das Innenministerium die notwendigen IT-Änderungen durchgeführt. Ab September 2020 standen die neuen Einträge dann tatsächlich zur Verfügung.

Das Innenministerium weiß also aus Erfahrung, dass es auf dem Holzweg ist. Was hier gespielt wird, ist reine Verzögerungstaktik. Wir haben bisher alle Verfahren gewonnen und sind auch weiter siegessicher. Unsere Lebenszeit verbrennen sie trotzdem. Zumindest spenden die Worte des Gerichts etwas Trost. Die betroffene Person dazu: „Das Ganze berührt mich schon wieder so emotional. :‘) es tut einfach so gut auf legal-Deutsch bestätigt zu werden 💙“.

Antrag auf Streichung ebenfalls erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Wien

Der Antrag auf Streichung vom 31.03.2021, ursprünglicher Startschuss der Genderklage, wurde nach knapp zwei Jahren am vergangenen Mittwoch (22.3) vor dem Landesverwaltungsgericht Wien (VGW) verhandelt und positiv im Sinne der Kläger*in entschieden. Ein Etappensieg auf einem bisher sehr langen Weg voller bürokratischer Hürden.

Ebenfalls positiv entschieden wurde ein zweiter Antrag auf Streichung, der diesen Mittwoch (29.3) verhandelt wurde. Auch die Kläger*in in diesem Verfahren bekam recht.

Gegen die beiden Urteile zu „nicht-binär“ und „divers“ geht das Innenministerium in Revision. Die Revisionsschrift wurde uns aber noch nicht zugestellt, wir werden sie aber zeitnah nachreichen. Wir erwarten aufgrund dessen ebenfalls eine Revision gegen diese beiden Urteile.

Das Urteil ist bis zu einer allfälligen Revision durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jedenfalls bindend für die Verwaltungsbehörden. Die Freude war so groß, dass sich eine Person bereits eine neue Geburtsurkunde mit geändertem Eintrag „divers“ ausstellen hat lassen. Grundsätzlich könnte mensch sich auch einen neuen Ausweis (z.b. Reisepass) ausstellen lassen, im Falle einer negativen Entscheidung durch den VwGH wäre diese aber von Amtswegen wieder zu entziehen. 

Die Urteilspraxis des VGW lässt jedenfalls eine klare Linie erkennen: Pro Menschenrechte. Inhaltlich argumentieren die Richter*innen aber durchaus sehr unterschiedlich. Hier reicht die Bandbreite von Selbstbestimmung bis Pathologisierung. Die bisherige Tendenz ist jedenfalls, dass sich die Richter*innen gerne auf Expert*innen-Gutachten stützen, wenn diese vorhanden sind. In diesem Sinne wäre nach der Revision ein reiner Self-ID-Antrag durchaus ein interessanter nächster Schritt.

Kläger*innen (v.l.n.r Streichung, nicht-binär, Streichung)
Foto © 2023 Venib.at – CC BY-ND

Verwaltungsgericht Wien ermöglicht Selbstbestimmung beim Geschlechtseintrag „Self-ID“

Antrag auf Änderung zu „divers“ ohne traumatisierende Untersuchungen, Gutachten oder anderer Unterlagen stattgegeben.

„Offenkundig geht es um eine selbstbestimmte Zuordnung, für die keine besonderen Beweisregeln gelten“ so steht es im noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landesverwaltungsgerichts Wien. Die Kläger*in hatte auf Änderung des Eintrags zu „divers“ geklagt. Wie bereits bei der Klage zu „nicht-binär“ war die Diskriminierung beim Zugang zu den alternativen Geschlechtseinträgen Gegenstand der Verhandlung.

Das Gericht hat nun aber alle Hürden für nichtig erklärt: „Wäre die Eintragung der Geschlechtsidentität auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens oder anderer Unterlagen vorzunehmen, würde dies wohl den Zweck einer zu respektierenden individuellen Entscheidung unterlaufen“.

Es wird eine Revision des Innenministeriums erwartet. Wird die Erkenntnis von einem Höchstgericht bestätigt, können die Menschen einfach aufs Amt gehen und ihren Geschlechtseintrag ändern. Self-ID könnte also hierzulande schneller möglich werden, als bei unseren deutschen Nachbar*innen, die gerade ein Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg bringen.

Ende der Verhandlung 13:11 – ganze 11 Minuten hat das Gericht gebraucht um zum Urteil zu kommen: Der Kläger*in wird Recht gegeben, der Geschlechtseintrag kann auf „divers“ geändert werden. Die (noch nicht rechtskräftig) verfassungswidrige Praxis des Innenministeriums wurde damit wiederholt gekippt.

Wir haben aber viel mehr erreicht, als ‚nur‘ den Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen zu erkämpfen. Mit der Erkenntnis ist (noch nicht rechtskräftig) das Ende der Gutachten besiegelt und echte Selbstbestimmung möglich. Der Zugang wäre deshalb (nach einer Revision & Bestätigung) durch Selbstauskunft (Self-ID) möglich.

Verwaltungsgericht Wien ermöglicht Geschlechtseintrag „nicht-binär“ und verurteilt Gender-Diskriminierung des Innenministeriums

Neben w, m, divers, inter, offen & kein Eintrag soll es bald nicht-binär geben. Körperliche Merkmale und traumatisierende Untersuchungen als Änderungsvoraussetzung stehen vor dem Aus.

Einen alternativen Geschlechtseintrag bekommen derzeit nur Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, die das mit einem medizinischen Fachgutachten nachweisen. Davon ausgeschlossen sind also Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale eindeutig einem binären Geschlecht zugeordnet werden können. So steht es in der aktuell (noch nicht rechtskräftig) gesetzeswidrigen Handlungsanleitung des Innenministeriums (Nehammer-Erlass), die den gesetzeswidrigen Kickl-Erlass ersetze.

Hätte die ÖVP recht mit ihrem Gender-Wahn, wäre der Straßenverkehr schon lang zusammengebrochen, weil am Führerschein steht gar kein Geschlecht drauf.

Pepper

Für trans und nicht-binäre Personen gab es keine Möglichkeit, einen anderen Eintrag außer w oder m zu bekommen, ebenso wenig gab es den Eintrag nicht-binär. Dagegen hat ein Gründungsmitglied von Venib – Verein nicht binär geklagt und vom Verwaltungsgericht Wien (noch nicht rechtskräftig) recht bekommen. Damit steht der Ausstellung neuer Dokumente mit korrektem Geschlechtseintrag „nicht-binär“ nur mehr das Innenministerium im Wege, das vermutlich in Revision gehen wird, um den Fall vor ein Höchstgericht zu bringen. Anhängig sind weiters die Genderklage sowie Verfahren auf Streichung und den Eintrag divers.

Nach über einem Jahr Kampf ist es soweit! Jetzt gibt es mich endlich auch rechtlich schwarz auf weiß. Es ist wahnsinnig berührend und befreiend – und in Hinsicht, was es für die weitere Community heißt, alle Nerven wert.

Kläger*in / Gründungsmitglied Venib

Die Erkenntnis ist ein Etappensieg auf dem Weg zur rechtlichen Anerkennung geschlechtlicher Minderheiten und dem Abbau staatlicher Diskriminierung. Erst vergangenes Wochenende wurde Venib für seine Arbeit mit dem Regenbogenball Award der HOSI Wien ausgezeichnet. Wir freuen uns, dass neben der Community auch die Gerichte auf unserer Seite stehen. Beim LGBTQIA+ Vernetzungstreffen von ÖVP und Grünen wurde das Thema ebenfalls angesprochen – Fazit: Die Politik brauche Zeit. Die Regierung wird sich jetzt wohl beeilen müssen.

Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Wien vom 26.01.2023
Kläger*in / Gründungsmitglied mit dem Regenbogenball Award 2023
Foto © 2023 Venib.at – CC BY-ND

Bericht über offene Punkte bei LGBTIQ-Rechten schweigt zur Diskriminierung nicht-binärer Menschen 

Rechtsanwalt Graupner spricht im Interview mit der APA über LGBTIQ-Rechte in Österreich. Die Genderklage, deren Anwalt er ist, bleibt unerwähnt.

Wien | Zwölf Tageszeitungen und Nachrichtenportale, darunter auch Der Standard und Salzburger Nachricht berichteten am Montag (1.8.) über das APA Interview mit Helmut Graupner. Gesprochen wurde über die Rechtslage der LGBTIQ-Community und Bereiche, in denen Österreich hinterherhinkt, u.a. umfassenden Diskriminierungsschutz und ein Verbot von Konversionstherapien. Ein wesentlicher Punkt fehlt aber im Bericht.

Die alternativen Geschlechtseinträge für inter* Personen wurden grundsätzlich erwähnt, nicht aber die Situation von nicht-binären Menschen. Dass sie keinen Zugang zu diesen Einträgen haben und somit keine Möglichkeit ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten widerzuspiegeln, wurde nicht thematisiert. Unerwähnt blieb daher auch die Genderklage, die seit über einem Jahr ein Gerichtsverfahren führt, um diese Diskriminierung zu beenden. Graupner könnte aus erster Hand berichten, da er ihr Anwalt ist.

Es bleibt unklar, warum dieser Aspekt im Interview der Austrian Presse Agentur (APA) fehlt, als „der führende Informationsdienstleister Österreichs“ hat sie aber eine Verantwortung, sensibel über offene Punkte zu LGBTIQ-Rechten zu berichten. Dem Anliegen wird nicht nur Reichweite entzogen, sondern es entsteht der Eindruck als gäbe es gar keinen Missstand. Nicht-binäre Menschen erfahren somit nicht nur Diskriminierung, sondern werden zusätzlich unsichtbar gemacht. 

Neujahrsvorsätze für das Landesverwaltungsgericht Wien

Am 31. 03. wurde die Genderklage mit dem Antrag beim Standesamt amtlich. Darauf folgte der negative Bescheid, der Einspruch und seit 4. 6. ist das Landesverwaltungsgericht Wien zuständig. Dieses hätte über die Anbringen „ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen, zu entscheiden“ gehabt.

Es folgte eine Ladung für 3. 9. , die am 1. 9. abgesagt wurde, dann eine für 28. 10. , die am 27. 10. abgesagt wurde, letztendlich eine für 10. 11. , die am 5. 11. abgesagt wurde. Seit dem haben wir nichts mehr vom Landesverwaltungsgericht Wien gehört. Es hätte bis 4. 12. entscheiden müssen.

Wir haben daher am 31. 12. den VwGH mit einem Fristsetzungsantrag angerufen. „Mit dem Antrag kann erwirkt werden, dass der Verwaltungsgerichtshof dem säumigen Verwaltungsgericht aufträgt, die offene Entscheidung zu erlassen.“ [1]. Das ist unsere Art, dem VWG Wien einen guten Rutsch und ein queeres neues Jahr zu wünschen.

[1] https://www.vwgh.gv.at/verfahren/fristsetzungsantrag/index.html

Internationaler Tag für nicht-binäre Menschen: Zebrastreifen, Emojis & Unterschriften

Petition zum freien Geschlechtseintrag läuft, Wien bekommt voraussichtlich ersten nicht-binären Zebrastreifen & offizielles non-binary Emoji beantragt

Wien/Österreich (OTS) – Nachdem die Entscheidung im Gleichbehandlungsausschuss von ÖVP und Grünen vertragt wurden, haben SPÖ und Neos eine parlamentarische Petition zum freien Geschlechtseintrag gestartet, damit das Thema dennoch behandelt wird. Über 1.000 Unterschriften wurden bereits gesammelt. Wir freuen uns über jede weitere!

Menschen, auf die die Bezeichnung Frau oder Mann nicht ausreichend zutrifft, die also keinem der beiden binären Geschlechter vollständig oder ausschließlich zugehörig sind oder eine Einordnung grundsätzlich ablehnen haben eine nicht-binäre Geschlechtsidentität. Sie sind rechtlich aktuell nicht anerkannt. Dagegen klagen wir.

Kläger*in der Genderklage

Neben der rechtlichen Anerkennung setzt sich die Genderklage auch für Sichtbarkeit im öffentlichen Raum und digitale Präsenz ein: Zusätzlich zur Regenbogen- und Transgenderfahne, wurde heute am 14. Juli dem internationalen Tag für nicht-binäre Menschen, die Aufnahme der non-binary Fahne als offizielles Emoji beim Unicode-Konsortium beantragt.

Weiters soll Wien den ersten Zebrastreifen in nicht-binären Farben (Gelb, Weiß, Violett, Schwarz) bekommen. Ortsvorschläge werden auf Social Media gesammelt, aktuelle Favoriten: „Der Weg zur Anerkennung führt über eine Lange Gasse“ und Mariahilfer-/Babenbergstraße, weil sich auf diesem drei Bezirksgrenzen kreuzen (mehr als zwei = nicht binär).

Venib – Verein Nicht-Binär feiert sein halbjährliches Bestehen & den non-binary Tag. Zum Anlass ergeht der Aufruf an den Innenminister:

Herst Nehammer, hör auf rumzutrollen! Gib uns das Recht auf eine selbstbestimmte Wahl des Geschlechtseintrags im Personenstand! Und zwar uns allen! Ohne deine Spompanadeln „.

Djana Möslinger (Vorstandsmitglied bei Venib)

Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt welche und wie viele Geschlechter es gibt, er könnte den freien, selbstbestimmten Geschlechtseintrag daher jederzeit umsetzten.

Abstimmung zum Entschließungsantrag „freier Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen (1513/A(E))“ vertagt

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, unter Einbeziehung von intergeschlechtlichen und transidenten Selbstvertretungsorganisationen umgehend eine neue Vollzugsanleitung für den Zugang zu alternativen Geschlechtseinträgen auf Basis der Grundprinzipien von Selbstbestimmung, Entpathologisierung und der Anerkennung der individuellen Geschlechtsidentität zu erarbeiten und zu veröffentlichen“

 aus dem Entschließungsantrag

So steht es im Entschließungsantrag von Mario Lindner (SPÖ), der in der gestrigen Sitzung vertagt wurde, was sich für viele Betroffene wie eine Ablehnung anfühlt. Die diskriminierenden Regelungen bleiben damit erstmal in Kraft, , aber wir haben den Rechtsweg ohnehin am 28.05 gestartet.

„Wäre der Antrag gestern durchgegangen, wäre das für uns wirklich ein Happy Pride Month geworden. Aktuell haben wir nur bunte Zebrastreifen als Zeichen der Anerkennung. Wir müssen wohl weiter Spenden für die Klage sammeln.“

die Kläger*in

Diesen Sonntag (13.6.) findet der 43. Bundeskongress der Grünen #BuKo in Linz statt und #Genderklage Sympathisant*innen haben angekündigt in dieser Sache einen Resolutionsantrag einzubringen. Politisch wird die Genderklage aktuell von der KPÖ und Piratenpartei unterstützt. Anfragen an Grüne, SPÖ, Neos, Links, Bier und Wandel haben wir geschickt. Wir sind gespannt.

Pressemitteilung: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210610_OTS0196
Entschließungsanstrag: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01514/index.shtml
43. Bundeskongress der Grünen: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210601_OTS0091/

Kampagne offiziell gestartet

Nur eine kurze Notiz: Wir haben die Kampagne heute offiziell gestartet!

Pressemeldung:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210608_OTS0052

Social Media:
https://www.facebook.com/genderklage/posts/119719663570228
https://twitter.com/genderklage/status/1402167933791608832
https://www.instagram.com/p/CP2e5P3hG6y/

Beschwerde beim Verwaltungsgericht

Wir haben die Beschwere offiziell eingebracht, die Genderklage ist somit amtlich! Dr. Helmut Graupner hat auf 14 Seiten ausführlichst erörtert, warum der Bescheid aufzuheben und dem Antrag stattzugeben ist. Einige Auszüge:

Die Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister stellt lediglich eine Beurkundung dar und wirkt nur deklarativ (also bezeugend), nicht konstitutiv (also erzeugend). Die Eintragung kann somit richtig oder falsch sein, nicht aber das (rechtliche) Geschlecht bestimmen.

Die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität ist ein fundamentales Menschenrecht, und die eigene Geschlechtszuordnung gehört zum intimsten Bereich der Persönlichkeit eines Menschen, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen ist.

Bei der Bestimmung des (rechtlichen) Geschlechts kommt der Geschlechtsidentität (dem psychischen Geschlecht) mehr Bedeutung zu als dem biologischen (physischen) Geschlecht einer Person. Der Gesellschaft kann ein gewisses Maß an Unannehmlichkeiten zugemutet werden, um Einzelnen ein Leben in Würde und Wert im Einklang mit ihrer Geschlechtsidentität zu ermöglichen, die sie sich unter großen persönlichen Mühen erworben haben.

Die belangte Behörde hat den Antrag nun als unzulässig abgewiesen, weil die beschwerdeführende Person nicht körperlich (physisch), sondern nur psychisch weder männlich noch weiblich ist. Eine solche Gesetzesbestimmung gibt es in der österreichischen Rechtsordnung aber nicht. An keiner Stelle bestimmt das Gesetz, wie viele und welche Geschlechter es gibt. Noch bestimmt es, dass die Eintragung eines weder männlichen noch weiblichen Geschlechts nur bei einer bestimmten körperlichen Verfasstheit einer Person zulässig wäre.

Wir sind gespannt, wann und was seitens der Gerichte zurückkommt. Jetzt muss die Stadt Wien die Beschwerde innerhalb von 2 Monaten dem Verwaltungs­gericht Wien vorlegen, das hat dann 6 Monate Zeit zu entscheiden.