Der Antrag auf Streichung vom 31.03.2021, ursprünglicher Startschuss der Genderklage, wurde nach knapp zwei Jahren am vergangenen Mittwoch (22.3) vor dem Landesverwaltungsgericht Wien (VGW) verhandelt und positiv im Sinne der Kläger*in entschieden. Ein Etappensieg auf einem bisher sehr langen Weg voller bürokratischer Hürden.
Ebenfalls positiv entschieden wurde ein zweiter Antrag auf Streichung, der diesen Mittwoch (29.3) verhandelt wurde. Auch die Kläger*in in diesem Verfahren bekam recht.
Gegen die beiden Urteile zu „nicht-binär“ und „divers“ geht das Innenministerium in Revision. Die Revisionsschrift wurde uns aber noch nicht zugestellt, wir werden sie aber zeitnah nachreichen. Wir erwarten aufgrund dessen ebenfalls eine Revision gegen diese beiden Urteile.
Das Urteil ist bis zu einer allfälligen Revision durch den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jedenfalls bindend für die Verwaltungsbehörden. Die Freude war so groß, dass sich eine Person bereits eine neue Geburtsurkunde mit geändertem Eintrag „divers“ ausstellen hat lassen. Grundsätzlich könnte mensch sich auch einen neuen Ausweis (z.b. Reisepass) ausstellen lassen, im Falle einer negativen Entscheidung durch den VwGH wäre diese aber von Amtswegen wieder zu entziehen.
Die Urteilspraxis des VGW lässt jedenfalls eine klare Linie erkennen: Pro Menschenrechte. Inhaltlich argumentieren die Richter*innen aber durchaus sehr unterschiedlich. Hier reicht die Bandbreite von Selbstbestimmung bis Pathologisierung. Die bisherige Tendenz ist jedenfalls, dass sich die Richter*innen gerne auf Expert*innen-Gutachten stützen, wenn diese vorhanden sind. In diesem Sinne wäre nach der Revision ein reiner Self-ID-Antrag durchaus ein interessanter nächster Schritt.