Das Standesamt hat den negativen Bescheid zugestellt, d.h. wir haben jetzt 4 Wochen Zeit dagegen zu berufen (bis Ende Mai). Damit erreicht unser Einspruch zum Start des Pride-Months das Landesgericht.

Inhaltlich ist der Bescheid wenig überraschend. Das Ministerium verweist auf den Handlungsleitfaden, dass eine Streichung nur für inter Personen möglich ist und dem Bescheid nicht stattgegeben wird, weil kein entsprechendes „Fachgutachten mit dem Nachweis des Vorliegens einer Intergeschlechtlichkeit“ vorgelegt wurde, wird der Antrag abgewiesen.

Dass die Ansicht der Antragsteller*in zumindest erwähnt wurde, erhöht zumindest den Lesewert des Dokuments.

[Die Antragsteller*in] sieht generell – sinngemäß – derlei Ansinnen des Staates, ein intergeschlechtliches Geschlecht nur unter (biologischen) Auflagen einzutragen, als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht betreffend Wahl der Geschlechtsidentität der Menschen.

aus dem Bescheid

Auf die psychotherapeutische Stellungnahme als Begründung wurde jedenfalls nicht weiter eingegangen.