Rechtsanwalt Graupner spricht im Interview mit der APA über LGBTIQ-Rechte in Österreich. Die Genderklage, deren Anwalt er ist, bleibt unerwähnt.

Wien | Zwölf Tageszeitungen und Nachrichtenportale, darunter auch Der Standard und Salzburger Nachricht berichteten am Montag (1.8.) über das APA Interview mit Helmut Graupner. Gesprochen wurde über die Rechtslage der LGBTIQ-Community und Bereiche, in denen Österreich hinterherhinkt, u.a. umfassenden Diskriminierungsschutz und ein Verbot von Konversionstherapien. Ein wesentlicher Punkt fehlt aber im Bericht.

Die alternativen Geschlechtseinträge für inter* Personen wurden grundsätzlich erwähnt, nicht aber die Situation von nicht-binären Menschen. Dass sie keinen Zugang zu diesen Einträgen haben und somit keine Möglichkeit ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten widerzuspiegeln, wurde nicht thematisiert. Unerwähnt blieb daher auch die Genderklage, die seit über einem Jahr ein Gerichtsverfahren führt, um diese Diskriminierung zu beenden. Graupner könnte aus erster Hand berichten, da er ihr Anwalt ist.

Es bleibt unklar, warum dieser Aspekt im Interview der Austrian Presse Agentur (APA) fehlt, als „der führende Informationsdienstleister Österreichs“ hat sie aber eine Verantwortung, sensibel über offene Punkte zu LGBTIQ-Rechten zu berichten. Dem Anliegen wird nicht nur Reichweite entzogen, sondern es entsteht der Eindruck als gäbe es gar keinen Missstand. Nicht-binäre Menschen erfahren somit nicht nur Diskriminierung, sondern werden zusätzlich unsichtbar gemacht.